Begleitperson von Menschen mit Behinderungen
Vor allem bei blinden und sehbehinderten Menschen aber auch für Mobilitätseingeschränkte wie zum Beispiel Rollstuhlfahrer stellt sich oft die Frage einer Begleitperson.
Grundlage für die Ermäßigungen (Nachteilsausgleich) ist immer ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ (für „Die Notwendigkeit einer Begleitperson ist nachgewiesen“).
In einigen Fällen ist auch das „BL“ (für „Blind“ wichtig.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) & Personenfernverkehr
Mit dem B im Ausweis darf in allen öffentlichen Personenverkehrsmitteln (Nah- und Fernverkehr) eine Begleitperson kostenlos mitgenommen werden.
Grundlage ist ds SGB IX, § 228, Absatz (6), 1. (Siehe
Die Bahn
Die Bahn stellt recht gute Informationen für den nationalen und internationalen Bahnverkehr
Veranstaltungen, Events, Theater, Kino usw.
Bei Veranstaltungen und Events, in Theater, Kino, Schwimmbad und bei vielen anderen privaten Anbietern wie Freizeitparks gibt es sehr oft Ermäßigungen für Behinderte und / oder deren Begleitpersonen. Dafür gibt es aber keinen Rechtsanspruch, es handelt sich hierbei um freiwillige Ermäßigungen, die letztendlich den Gewinn des hinter dem Event stehenden Unternehmns schmälern.
Trotz allem lohnt es sich immer, freundlich nachzufragen.
Ermäßigungen im Ausland
So wie in Deutschland ausländische Behinderte in der Regel keine Ermäßigung bekommen, so haben auch wir im Ausland offiziell keine Ermäüigungen.
Ausnahme sind Bahnfahrten von und nach Deutschland, in denen es teilweise Ermäüigungen gibt (siehe
Unsere persönlichen Erfahrungen zeigen aber, dass man als Langstockläufer im Europäischen Ausland sehr oft sehr große Ermäßigungen bekommt. In Italien und Frankreich werden wir oft aus Warteschlangen geholt, direkt zur Kasse geführt und bekommen - samt unseren Begleitpersonen - freien Eintritt.
In der Metro in Paris wurden wir immer ohne Fahrkarte vom Aufsichtspersonal durchgelassen.
Wir haben da sehr gute Erfahrungen!